Sicherheitslösungen für kritische Infrastrukturen

NIS-2-Richtlinie: Ein neuer Standard für Cybersicherheit in der EU


Die EU setzt mit der NIS-2 Richtlinie neue Maßstäbe in der Cybersicherheit. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Sicherheitsstrategien bis Oktober 2024 zu überarbeiten, um den Anforderungen gerecht zu werden. Diese Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und stellt klare Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen.

Interflex unterstützt Sie mit fortschrittlicher Sicherheitstechnik, die speziell darauf ausgerichtet sind, die strengen Auflagen der NIS-2 und der Aufsichtsbehörden zu erfüllen.

Unser Team aus Fachexperten verfügt über ausgezeichnete technische Kompetenzen sowie umfassendes Wissen im Bereich gesetzlicher Normen und Vorschriften, um Sie professionell bei der Ausarbeitung Ihres Sicherheitskonzepts zu begleiten. Hohe Sicherheits- und Qualitätskriterien bestimmen die Entwicklung unserer Software- und Hardwarelösungen, unterstützt durch eine nachhaltige Portfoliostrategie und enge Zusammenarbeit mit den führenden Technologiepartnern im Markt.

Ziel der neue EU-Richtlinie: ein hohes Maß an physischer und digitaler Sicherheit.

Branchen und Sektoren
kritischer Infrastrukturen

Viele mittelständische und große Unternehmen aus 18 verschiedenen Sektoren zählen zu den Betreibern kritischer Infrastruktur.

Daher ist ein zuverlässiger physischer Schutz von Anlagen und zur Absicherung sensibler Unternehmensbereiche wichtig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den zuverlässigen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die NIS-2-Richtlinie bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagement für Cybersicherheit einrichten und technische sowie organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu erhöhen.

Welche Unternehmensbereiche betrifft das?

Die EU-Richtlinie beinhaltet: Betreiber kritischer Infrastrukturen sind aufgefordert die Sicherheit ihrer Infrastrukturen regelmäßig zu prüfen, Sicherheitsstandards nachzuweisen und die getroffenen Maßnahmen auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Die Richtlinien mit umfangreichen Pflichten und Anforderungen werden seit Jahren durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben.

Anwendungsgebiete:
  • Sicherheitsmaßnahmen für Gebäudeumgebungen
  • Verhinderung von Zugriffsberechtigungen ohne Erlaubnis
  • Schutz vor Betriebsunterbrechungen durch äußere Eingriffe
  • Zentralisierte Kontrolle sensibler Zonen mittels Software
  • Besuchermanagement und -überwachung

NIS-2 Compliance leicht gemacht: So unterstützt Interflex Sie bei der Einhaltung der neuen EU-Richtlinie:

Sicherheitsbedrohungen entwickeln sich kontinuierlich weiter und mit den NIS-2-Richtlinien reagiert die EU auf diese Herausforderungen. Interflex steht an Ihrer Seite, um die Einhaltung dieser strengen Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Unsere Lösungen bieten umfassenden Schutz für Ihre Gebäude und IT-Infrastrukturen.

Anwendungsbereiche:
  • Sicherung wichtiger Gebäudeteile und Schutz vor unbefugtem Zutritt
  • Absicherung gegen Störung und Unterbrechung der Versorgung durch Manipulation oder Vandalismus an kritischen Einrichtungen Sicherstellung kontrollierter Zutritte
  • Zentrales Berechtigungs- und Zugriffsmanagement sensibler Bereiche über eine Lösung
  • Besucher, Lieferanten- und Fremdfirmenmanagement
  • Integration in die bestehende IT-Umgebung und Infrastruktur
Lösungen von Interflex für NIS-2:
  • Berechtigte Zutrittskontrolle bei sensiblen, kritischen Bereichen in unterschiedlichen Varianten (Online, Wireless, Biometrie, Vandalismussicher, Serverracks, Spind/Möbelschlösser…)
  • Mobile Zutrittskontrolle
  • Sichere Authentifizierung und Zugriffssteuerung (2-Faktor Authentifizierung, Fido-2)
  • IP-Sprechstellen
  • Schlüsselmanagement zur kontrollierten Ausgabe von mechanischen Schlüsseln
  • Videoüberwachung und Kennzeichenerkennung
  • Sicherheitsmanagementsystem/Leitstand – IF-Security Control Center
  • Besucher- und Fremdfirmenmanagement

Interflex bietet eine “Made in Germany” Zutrittskontrolllösung, die Hardware und Software nahtlos integriert, um effiziente und EU gesetzeskonforme Gebäudesicherheitssysteme zu realisieren. Die System-Software IF-6040 erleichtert die Verwaltung komplexer Zutrittsrechte und unterstützt moderne Authentifizierungsmethoden, wobei sie Transparenz und DSGVO-Konformität sicherstellt.

Interflex Austria ist ISO 27001-zertifiziert und steht damit für bewährte Informationssicherheit und vertrauenswürdigen Datenschutz. Diese Zertifizierung unterstreicht die hohe Priorität, die Interflex beim Schutz kritischer Daten setzt.

Darum ist Interflex der richtige Partner

„Unternehmenssicherheit muss immer ganzheitlich betrachtet werden – als Mix aus digitalen und physischen Schutzmaßnahmen. Verantwortliche sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Sicherheitstechnik auf dem neuesten technologischen Stand der Technik ist.“

Bernhard Sommer, Geschäftsführer der Interflex
Datensysteme GmbH, im Interview mit der SECURITY INSIGHT (SicherheitsPraxis 4/23)

Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 – die wichtigsten Infos auf einen Blick

Das Ziel von NIS-2 ist es, die Cyber-Sicherheit in der EU zu verbessern, indem sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen besser auf Sicherheitsvorfälle reagieren können. NIS-2 erweitert die Regelungen der vorherigen NIS-Richtlinie auf mehr Wirtschaftsbereiche. So sollen mehr Sektoren und Dienste, die für unsere Gesellschaft und Wirtschaft wichtig sind, besser geschützt werden.

Mehr erfahren bei der WKO und NIS-Behörde

Unternehmen müssen unter NIS2 umfassende Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Berichtspflichten folgen. Geschäftsleitungen tragen die Verantwortung und haften bei Nichtbefolgung.

Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte für Informationssysteme.
  2. Management von Sicherheitsvorfällen.
  3. Business Continuity und Krisenmanagement.
  4. Sicherheit in der Lieferkette.
  5. Sicherheitsmaßnahmen in der IKT-Beschaffung, -Entwicklung und -Wartung.
  6. Bewertung der Effektivität von Risikomanagementmaßnahmen.
  7. Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit.
  8. Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung.
  9. Personal- und Zugriffssicherheit.
  10. Multi-Faktor-Authentifizierung.

Die Maßnahmen sollen technisch aktuell und wirtschaftlich sinnvoll sein, wobei die Unternehmensgröße und das Risikopotenzial zu berücksichtigen sind.

Mehr erfahren bei der WKO

Zu den betroffenen Gruppen zählen große sowie mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Bereichen, unterteilt in zwei Hauptkategorien:

Sektoren von essentieller Bedeutung umfassen:

  • Energiewirtschaft
  • Verkehrswesen
  • Bankensektor
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitsbereich
  • Trinkwasserversorgung
  • Abwassermanagement
  • Digitale Infrastruktur
  • Business-to-Business IT-Dienstleistungen
  • Öffentlicher Sektor
  • Raumfahrt

Weitere kritische Bereiche beinhalten:

  • Post- und Kurierdienstleistungen
  • Abfallwirtschaft
  • Chemieindustrie
  • Lebensmittelbranche
  • Produktions- und Verarbeitungsindustrie**)
  • Anbieter digitaler Services
  • Forschung (optional)

Mehr erfahren bei der WKO und NIS-Behörde

Ab dem 18. Oktober 2024 treten neue Regelungen für Unternehmen in Kraft, folgend der Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht. Die österreichische Gesetzgebung wird die Richtlinie durch Gesetze und Verordnungen integrieren, deren Inkrafttreten die Anwendung der Regelungen bestimmt. Ein offizieller Gesetzesentwurf steht noch aus, jedoch empfehlen wir Unternehmen, mit den Vorbereitungen frühzeitig zu beginnen, um notwendige Maßnahmen wie Risikomanagement und Datensicherung zeitgerecht umzusetzen.

Mehr erfahren bei der WKO:

Kritische Infrastrukturen –
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