Seit dem 24. November gilt bei deutschen Arbeitgebern die gesetzliche Pflicht, den 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) der Arbeitnehmer zu prüfen. Denn ohne einen entsprechend dokumentierten Nachweis dürfen Beschäftigte die Arbeitsstätte derzeit nicht betreten. Hierfür bietet Interflex seinen Kunden jetzt eine automatisierte Lösung für das Zutrittskontrollsystem IF-6040.
Mit der „3G-Prüfung (Step 1)“ wird den Kunden die Prüfung, Dokumentation und Zutrittskontrolle – kurz die Erfüllung der derzeit gesetzlichen Vorgaben – erleichtert. Denn der Nachweis des 3G-Status von Beschäftigten kann zentral in dem System IF-6040 erfasst und durch die Zutrittskontrolle durchgesetzt werden. Ist der 3G-Nachweis eines Beschäftigten gültig und erfasst, wird durch die Zutrittskontrolle gesteuert, dass nur berechtigte Personen Zutritt zum Werksgelände bzw. Bürogebäude erhalten.
Neben dem Grundbaustein “3G-Prüfung (Step 1)” bietet Interflex jetzt zur automatisierten Erfassung der Daten eine weitere Ergänzung an: Den CovAccessCheck. Das manuelle Einpflegen des 3G-Nachweis im System ist nun nicht mehr nötig, denn Mitarbeitende scannen ihr Zertifikat selbst ein, damit ihnen der Zugang zur Arbeitsstätte freigegeben wird.
Im Eingangs- oder Empfangsbereich werden Tablets auf Stelen eingerichtet, sogenannte CovAccessCheckPoints. Hier können Mitarbeitende ihre 3G-Nachweise selbständig einlesen, die Gültigkeit wird überprüft und das Ergebnis wird im System IF-6040 hinterlegt.
Das Tool CovAccesCheck prüft den 3G-Nachweis darauf, ob das Zertifikat (QR-Code) von einer offiziellen Ausstellungsstelle signiert wurde. Es werden dieselben Zertifikats-Aussteller wie von der offiziellen CovPass-App vom Robert Koch-Institut (RKI) unterstützt.
„Mit diesem Tool passen wir unsere Zutrittskontrolle schnell an die derzeitigen Bedarfe unserer Kunden an,“ so Samuel Wyss, Produktmanager für Zutrittskontrolle bei der Interflex. „Wir waren dazu in den letzten Wochen in einem sehr engen Austausch mit unseren Kunden. Das Ergebnis ist eine Lösung, die so konzipiert ist, dass wir unser Regelwerk in dem System IF-6040 jederzeit auch bei einer Verschärfung der Verordnung auf eine 2G+ Pflicht schnell anpassen können. Hinzu kommt, dass wir derzeit an weiteren Bausteinen arbeiten, die den Prüfprozess von 3G-Nachweisen weiter optimieren werden.“
Hintergrund für das Angebot ist die aktuell von Bund und Ländern beschlossenen 3G-Regelung am Arbeitsplatz, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, den „Geimpft, Getestet oder Genesenen-Status“ (kurz: 3G) ihrer Mitarbeitenden zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Regelung trat am 24. November in Kraft und gilt aktuell bis 22. März 2022.