Korrektur der Pressemeldung vom 24.11.2021: Etwa jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer körperlichen Einschränkung. Für die Betroffenen ist Barrierefreiheit zwingend notwendig. Auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen profitieren davon. Allen anderen erleichtert eine gute User Experience den Alltag. Seit November 2021 bietet Interflex deshalb die Zeiterfassung im Employee Self-Service des Systems IF-6040 (Version 10.3) barrierefrei an. IF-6040 ist eine Software, die unter anderem Module für Zutrittskontrolle, Besucherverwaltung, Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung bietet.
Für alle Menschen
Barrierefrei bedeutet gemäss gängigen Definitionen, dass ein Angebot von allen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Interflex berücksichtigt daher auch blinde und gehörlose Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen oder mit chronischen Erkrankungen. Besonders relevant ist Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen in Deutschland, denn spätestens seit Juni 2021 müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen laut der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei sein.
Barrierefreie Zeitwirtschaft im Employee Self-Service
Die Web-Anwendung unterstützt in ihrer neuen Version den Einsatz von Screenreadern für die Zeiterfassung im Employee Self-Service. Durch passend gewählte Farben bietet sie klar erkennbare Kontraste. Ausgewählte Elemente sind visuell hervorgehoben und die Anwendung ist komplett per Tastatur bedienbar. Seitentitel unterstützen die Nutzer, um sich besser und schneller zu orientieren. Korrekturvorschläge weisen auf fehlende oder unvollständige Eingaben hin: Und durch Responsive Design können Nutzer die Software auf allen gängigen Ausgabegeräten und Darstellungsgrössen betrachten. Über einen Feedbackmechanismus können sie fehlende Barrierefreiheit melden und sich mit Interflex austauschen, um das Angebot für sie zu verbessern.
Deutschlandweiter Standard
Interflex, Mitglied der International Association of Accessibility Professionals (IAAP), geht noch einen Schritt weiter und setzt nicht nur die BITV 2.0 um. Gemeinsam mit dem BIK BITV-Test-Prüfverbund und Joschi Kuphal, Berater und Prüfer für Barrierefreiheit von der tollwerk GmbH, gestaltet Interflex in einem iterativen Prozess die Zeitwirtschaft der Software IF-6040 barrierefrei. Das Vorgehen ist langfristig angelegt: Interflex überwacht permanent mit automatisierten Software-Tests, ob die Kriterien noch eingehalten werden. Falls das automatisiert nicht möglich ist, geschieht das manuell. Der Prüfverbund entwickelt eine eigene Prüfsoftware und lehnt sein Vorgehen an dem gemeinsam von Interflex und Joschi Kuphal erarbeiteten Prozess an. Im gesamten DACH-Raum wird Barrierefreiheit mehr und mehr zum Standard, deshalb arbeitet der Prüfverbund mit Interflex an einem deutschlandweiten Prüfzeichen für Barrierefreiheit. Es bescheinigt, dass die Software kontinuierlich begleitet und verbessert wird, und die Entwicklungsprozesse angepasst werden.
Urteil des EuGH zur Zeiterfassung
Langfristig ist eine barrierefreie Zeiterfassung für Unternehmen auch relevant, weil laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten. Bisher ist diese Entscheidung noch nicht im deutschen Recht geregelt. „Urteile wie die des Amtsgerichts Emden vom Februar und September 2020 deuten allerdings darauf hin, dass es sich für Unternehmen empfiehlt, ein entsprechendes System einzuführen. Dann sind sie für die Zukunft gerüstet, denn eine Systementscheidung ist eine langfristige Entscheidung“, sagt Dr. Andreas Bloom, Senior Produkt Manager bei Interflex. „Und unabhängig von legislativen Leitplanken geht es uns beim Thema Barrierefreiheit in erster Linie immer um den Menschen.“