BAG-Urteil zur Zeiterfassung: Die Auswirkungen für Arbeitgeber

Das BAG-Grundsatzurteil vom 13.09.2022 bestätigt, dass Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch zu erfassen. Mit der Einführung eines softwarebasierten Zeitwirtschaftssystems stellen sich Unternehmen zukunftsorientiert auf.

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 sind Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch zu erfassen. Dies wurde nun durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BGA) vom 13. September 2022 bestätigt. Dabei stützt sich das BAG auf eine Rechtsvorschrift aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Da die Vorgabe für Arbeitgeber verpflichtend ist, gilt es, ein geeignetes System einzuführen. Die Zeiterfassung müsse gemäss dem Urteil objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Erfassen Arbeitgeber bislang nur die Überstunden und die Sonntagsarbeit ihrer Beschäftigten, besteht also akuter Handlungsbedarf, um die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeitenden festzuhalten. Ob nun eine Softwarelösung eingeführt wird oder eine verlässlich gepflegte Übersicht ausreichend ist, hat der Gesetzgeber noch nicht konkret vorgegeben. Jedoch ist eines klar – mit der Einführung eines softwarebasierten Zeitwirtschaftssystems stellen sich Unternehmen zukunftsorientiert auf und profitieren von zahlreichen Vorteilen.

Zeiterfassung muss kein Rückschritt sein

Unternehmen müssen sich aber durch die Erfassung von Arbeitszeiten nicht davor scheuen, wieder in starre Arbeitszeitmodelle zu verfallen – ganz im Gegenteil. Flexibilität ist im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Leitplanken nach wie vor möglich. Arbeitnehmer:innen können ihre Arbeitszeit im vereinbarten wöchentlichen oder monatlichen Umfang eigenständig einteilen. Dabei ist die Erfassung der Zeiten obligatorisch. Unkontrollierte Überstunden sind auch in Zukunft nicht möglich.

Modulare Softwarelösungen bieten entscheidenden Vorteil

Unternehmen müssen mit entsprechender Software in der Lage sein, unterschiedlichste Arbeitszeitmodelle zu verwalten und Prozesse zu automatisieren. Die Lösungen von Interflex können mobil und von jedem Endgerät aus genutzt werden und ermöglichen dank eines Employee Self-Services eine eigenverantwortliche Einbindung der Mitarbeitenden. Das sorgt innerhalb der Belegschaft für eine hohe Zufriedenheit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Auch ortsungebundene Arbeitsmodelle, wie Homeoffice, sind mit entsprechender mobiler Zeiterfassungs-Software möglich, da sich dadurch lediglich der Tätigkeitsort und nicht das Zeitmodell ändert.

Auch für Personalverantwortliche bietet ein digitales Zeiterfassungssystem Vorteile: Bei Nichteinhaltung der Höchstarbeitszeiten oder Verletzung der Pausen- und Ruhezeiten kann dank der transparenten Einsicht in die Daten entsprechend eingeschritten werden.

Personalbedarfe anhand von Kennzahlen planen

Eine digitale Lösung für Workforce Management eignet sich perfekt, um Arbeitszeiten schon im Voraus zu planen – mit allen tariflichen, gesetzlichen und innerbetrieblichen Abrechnungsparametern. Schwankende Personalbedarfe können mit dieser Software anhand von Kennzahlen, etwa zu Umsätzen, Auftragsvolumina, Anrufzahlen oder Belegungsquoten, optimal prognostiziert und dementsprechend Personal eingeplant werden.

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